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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Embatex GmbH
handelnd unter „Embatex Immobilienservice“

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§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Embatex GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über kaufmännische, organisatorische und administrative Dienstleistungen im Immobilienbereich.

(2) Auftraggeber können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Die Darstellung von Leistungen, insbesondere auf der Website, stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

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§2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt kaufmännische und administrative Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, insbesondere die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen.

(2) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung und keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesetzlich zulässig ist.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Hausverwaltung im rechtlichen Sinne, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell geschlossenen Vertrag oder Angebot.

 

§3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber und schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande.

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§4 Leistungsgrundlage und Mitwirkungspflichten

(1) Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Angaben.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Daten vollständig, zutreffend und rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Mieter- und Nutzerdaten

  • Wohn- und Nutzflächen

  • Vorauszahlungen

  • Abrechnungszeiträume

  • Personenanzahlen je Nutzungseinheit

  • Kostenaufstellungen des Abrechnungsjahres

  • Angaben zur Umlagefähigkeit einzelner Kostenpositionen

(3) Die rechtliche Einordnung von Kosten als umlagefähig oder nicht umlagefähig erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers.

(4) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, rechnerische Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(5) Hinweise, Rückfragen oder Checklisten des Auftragnehmers dienen ausschließlich der organisatorischen Unterstützung und begründen keine Prüf-, Kontroll- oder Beratungspflicht.

(6) Die Verantwortung für die sachliche und rechtliche Richtigkeit der Abrechnung sowie der zugrunde liegenden Daten verbleibt beim Auftraggeber.

(7) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder verspätet übermittelter Angaben gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.

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§5 Besonderheiten bei Betriebskostenabrechnungen

(1) Die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen erfolgt für einen vom Auftraggeber definierten Abrechnungszeitraum.

(2) Pro Objekt wird grundsätzlich ein vollständiger Abrechnungszeitraum erstellt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Durchsetzbarkeit der Abrechnung gegenüber Mietern oder Dritten.

(4) Die Bearbeitung von Einwendungen, Reklamationen oder rechtlichen Auseinandersetzungen mit Mietern erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

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§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 286, 288 BGB.

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§7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Angaben des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen, sofern den Auftragnehmer kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

(5) Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:

  • fehlerhafte oder unzutreffende Flächen-, Personen- oder Mieterdaten,

  • vom Auftraggeber falsch deklarierte Kostenarten,

  • rechtliche Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Mietern,

  • wirtschaftliche Nachteile infolge nicht durchsetzbarer Forderungen.

(6) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

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§8 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

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§9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

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§10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Embatex GmbH.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

 

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